Praxis-Bewertungsportale wie Jameda, Google oder Doctolib zu nutzen ist für Ärzte keine Pflicht. Allerdings werden Praxen auf diesen Plattformen oft automatisch gelistet, sodass ein aktives Monitoring und Reputationsmanagement de facto notwendig wird.
Hintergrund
Auf Bewertungsportalen können Patienten Praxen bewerten, ohne dass der Arzt aktiv zugestimmt hat. Aus rechtlicher Sicht dürfen Portale Arztprofile anlegen, solange allgemeine Praxisdaten (Name, Adresse, Fachgebiet) veröffentlicht werden. Ärzte können unwahre Tatsachenbehauptungen und erkennbar gefälschte Bewertungen zur Löschung melden und bei Weigerung des Portals rechtlich vorgehen. Sachliche Kritik muss hingegen akzeptiert werden. Ein professioneller Umgang mit negativen Bewertungen und eine aktive Pflege des Online-Auftritts können die Praxis-Reputation stärken.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Praxisprofile aktiv beanspruchen, unterliegen den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals und haben dort auch erweiterte Möglichkeiten zur Reaktion auf Bewertungen.
Ärzteversichert empfiehlt, Bewertungsportale regelmäßig zu monitoren, auf sachliche negative Bewertungen professionell zu antworten und bei offensichtlich unzulässigen Bewertungen konsequent von den Löschmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Bewertungsportale sind für Ärzte keine Pflicht, aber ein faktisch unumgänglicher Teil des Praxismarketings. Unwahre Bewertungen können gemeldet werden, sachliche Kritik ist hinzunehmen und professionell zu beantworten.
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