Praxis-Controlling ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber als niedergelassener Arzt und Unternehmer faktisch unverzichtbar: Ohne regelmäßiges Monitoring von Umsatz, Kosten und Liquidität lassen sich wirtschaftliche Probleme nicht frühzeitig erkennen.
Hintergrund
Zu den wesentlichen Praxis-Controlling-Kennzahlen gehören: Honorarumsatz je Quartal und je Arztsitz, Betriebskostenquote, Personalkostenanteile, Sachkostenentwicklung und Liquiditätsreserve. Die KBV und Steuerberaterverbände bieten Praxiscontrolling-Tools an, die einen Vergleich mit Fachgruppen-Benchmarks ermöglichen. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Phasen (z. B. Pandemiefolgen, Honorarkürzungen) ist ein funktionierendes Controlling überlebenswichtig. Praxisinhaber sind zudem im Rahmen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.
Wann gilt das nicht?
Sehr kleine Einzelpraxen mit stabilen Verhältnissen und geringem Fixkostenanteil können mit einem vereinfachten Controlling auskommen. Die Buchführungspflicht bleibt aber für alle Praxen bestehen.
Ärzteversichert empfiehlt, monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vom Steuerberater zu erhalten und mindestens quartalsweise die wichtigsten Praxiskennzahlen zu überprüfen.
Praxis-Controlling ist keine Pflicht, aber für niedergelassene Ärzte als Unternehmer unverzichtbar. Regelmäßige BWA und Kennzahlenanalysen helfen, wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →