Eine Praxis-Inventarversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts des hohen Wertes moderner Medizintechnik und Praxisausstattung eine unverzichtbare Absicherung gegen erhebliche Vermögensverluste.
Hintergrund
Zu den versicherungspflichtigen Risiken einer Praxisinventarversicherung gehören typischerweise: Einbruchdiebstahl, Feuer und Explosionsschäden, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden sowie Vandalismus. Arztpraxen verfügen oft über teures Spezialequipment wie Ultraschallgeräte, EKG-Apparate, Laborgeräte oder bildgebende Systeme, deren Wiederbeschaffungswert mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro betragen kann. Ohne Inventarversicherung müssen diese Kosten im Schadensfall aus eigenen Mitteln getragen werden, was die Praxis wirtschaftlich existenziell gefährden kann.
Wann gilt das nicht?
Praxen in gemieteten Räumen, in denen der Vermieter eine Gebäudeversicherung unterhält, sind nur für das eigene Inventar verantwortlich. Gemietetes Medizinequipment (Leasing) ist in der Regel über den Leasinggeber abgesichert.
Ärzteversichert empfiehlt, alle versicherten Gegenstände in einem Inventarverzeichnis zu erfassen, regelmäßig zu aktualisieren und mit dem Versicherer eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert entspricht.
Die Praxis-Inventarversicherung ist keine Pflicht, aber für Ärzte unverzichtbar. Sie schützt wertvolle Medizintechnik und Praxisausstattung vor existenzbedrohenden Vermögensschäden durch Feuer, Einbruch und Leitungswasser.
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