Eine Praxis-Nachfolgeplanung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber für die Sicherung des Praxiswertes und eine geordnete Versorgungskontinuität für Patienten dringend empfohlen. Zu späte oder fehlende Planung führt häufig zu Wertverlust und Versorgungslücken.

Hintergrund

Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger dauert im Durchschnitt zwei bis vier Jahre. In gesperrten Planungsbereichen muss der Nachfolger zugelassen werden, was durch ein Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss erfolgt. Der erzielte Praxisverkaufspreis hängt maßgeblich von der Qualität der Übergabeplanung, dem Patientenstamm, der Praxisausstattung und den Umsatzzahlen ab. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung umfasst auch die steuerliche Optimierung des Veräußerungsgewinns nach § 18 Abs. 3 EStG, für die Freibetragsregelungen genutzt werden können.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die die Praxis an Kinder oder Familienangehörige übergeben, haben andere Nachfolgemodelle mit besonderen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Eine kurzfristige Praxisaufgabe ohne Nachfolge führt zur Zulassungsrückgabe und zum Verlust des Praxiswertes.

Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisnachfolgeplanung spätestens zehn Jahre vor dem gewünschten Übergabetermin zu beginnen und dabei Steuerberater, Rechtsanwalt und die zuständige KV einzubeziehen.

Praxis-Nachfolgeplanung ist keine Pflicht, aber für den Werterhalt der Praxis und eine geordnete Patientenversorgung unverzichtbar. Der Prozess dauert oft mehrere Jahre, daher ist frühzeitige Planung entscheidend.

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