Eine Praxisfinanzierung ist keine gesetzliche Pflicht, aber für die meisten niedergelassenen Ärzte eine praktische Notwendigkeit, da Praxisgründung oder -übernahme Investitionen von 100.000 bis über 500.000 Euro erfordern können.

Hintergrund

Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnen oder übernehmen, benötigen Kapital für Ausstattung, Umbau und laufende Kosten bis zur Kostendeckung. Banken und spezialisierte Finanzierungspartner bieten Heilberufler-Darlehen mit günstigen Konditionen an, da Ärzte als kreditwürdige Berufsgruppe gelten. Die Finanzierungsplanung sollte frühzeitig, idealerweise ein bis zwei Jahre vor Niederlassung, begonnen werden.

Wann gilt das nicht?

Wer eine Praxis ohne Fremdkapital aus eigenen Mitteln kauft oder gründet, braucht keine externe Finanzierung. Auch Angestellte in Medizinischen Versorgungszentren oder Kliniken sind nicht betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisfinanzierung immer zusammen mit einem Absicherungskonzept zu planen, da Berufsunfähigkeit oder Betriebsunterbrechung die Rückzahlung gefährden können.

Praxisfinanzierung ist keine gesetzliche Pflicht, jedoch für die meisten Praxisgründer unvermeidlich. Eine solide Finanzierungsstruktur ist die Grundlage für eine wirtschaftlich tragfähige Niederlassung.

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