Eine Praxisgründung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freie Berufsentscheidung neben anderen Karrierewegen wie der Anstellung in einer Klinik oder einem MVZ.

Hintergrund

Approbierte Ärzte können in Deutschland zwischen Anstellung, Niederlassung und verschiedenen Mischformen wählen. Die Niederlassung bietet unternehmerische Freiheit und oft höhere Einkommenspotenziale, bringt aber auch Verwaltungsaufwand, Haftungsrisiken und Investitionsbedarf mit sich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben Niederlassungsrechte über Bedarfsplanung und Zulassungsausschüsse.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Weiterbildung, angestellte Klinikmitarbeiter und MVZ-Angestellte müssen keine Praxis gründen. Auch in überversorgten Planungsbereichen ist eine Neugründung nicht möglich.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Absicherung rund um die Niederlassung, von der Berufshaftpflicht bis zur Praxisausfallversicherung, damit der Start auf solidem Fundament steht.

Praxisgründung ist keine Pflicht, sondern eine individuelle Karriereoption. Wer sich niederlässt, sollte finanzielle und versicherungstechnische Risiken frühzeitig absichern.

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