Eine Praxisinsolvenz ist kein unvermeidliches Risiko, sondern entsteht meist durch mangelnde Liquiditätsplanung, zu hohe Fremdfinanzierung oder unerwartete Ausfälle, die sich mit geeigneten Maßnahmen verhindern lassen.
Hintergrund
Obwohl Arztpraxen als wirtschaftlich stabil gelten, geraten jährlich einige Praxen in finanzielle Schieflage. Ursachen sind häufig zu hohe Investitionsdarlehen, Einnahmeeinbrüche durch Krankheit oder Patientenverlust sowie unterschätzte Betriebskosten. Das Insolvenzrecht verpflichtet Praxisinhaber bei drohender Zahlungsunfähigkeit zur Antragstellung, was auch den Verlust der Kassenzulassung nach sich ziehen kann.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte in Kliniken oder MVZ tragen kein eigenes Insolvenzrisiko. Auch kleinere Liquiditätsengpässe ohne nachhaltige Zahlungsunfähigkeit lösen keine Insolvenzpflicht aus.
Ärzteversichert empfiehlt eine Praxisausfallversicherung sowie eine regelmäßige Liquiditätskontrolle als wichtigste Schutzmaßnahmen gegen wirtschaftliche Schieflagen in der Praxis.
Praxisinsolvenz ist vermeidbar. Wer Liquidität überwacht, Risiken versichert und frühzeitig gegensteuert, schützt seine Praxis vor dem wirtschaftlichen Aus.
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