Eine Praxisübernahme ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber häufig die wirtschaftlich attraktivere Alternative zur Neugründung, da Patientenstamm, Ausstattung und Kassenzulassung bereits bestehen.
Hintergrund
Bei der Übernahme einer Bestandspraxis zahlen Ärzte einen Kaufpreis, der sich am Goodwill, dem Umsatz und den Sachwerten orientiert. Die Kassenärztliche Vereinigung muss der Übernahme der Kassenzulassung zustimmen. Wer übernimmt, spart Anlaufkosten und profitiert sofort von laufenden Einnahmen, übernimmt aber auch bestehende Verbindlichkeiten und den Ruf der Praxis.
Wann gilt das nicht?
In nicht bedarfsgerechten Gebieten ohne verfügbare Praxis bleibt nur die Neugründung. Auch wer eine völlig andere Ausrichtung plant, profitiert nicht zwingend von einer Übernahme.
Ärzteversichert empfiehlt bei jeder Praxisübernahme einen spezialisierten Versicherungscheck, um versteckte Haftungsrisiken aus der Vorgeschichte der Praxis frühzeitig zu identifizieren und abzusichern.
Die Praxisübernahme ist keine Pflicht, aber eine strategisch sinnvolle Option für den Einstieg in die Selbständigkeit mit geringerem Anlaufrisiko.
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