Die Optimierung der Privatabrechnung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein wirtschaftlich bedeutsamer Schritt, da viele Praxen durch fehlerhafte oder zu niedrige GOÄ-Ansätze erhebliche Honorarverluste hinnehmen.
Hintergrund
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt Mindest- und Höchstsätze vor, innerhalb derer Ärzte Leistungen individuell berechnen können. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Praxen unter dem möglichen Honorardurchschnitt abrechnet. Eine systematische Analyse der erbrachten und abgerechneten Leistungen deckt Potenziale auf, die ohne Mehrarbeit realisierbar sind.
Wann gilt das nicht?
Rein GKV-Praxen ohne Privatpatienten haben keinen Spielraum in der Privatabrechnung. Auch dort, wo das Abrechnungsmanagement bereits professionell durchgeführt wird, sind die Verbesserungspotenziale begrenzt.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine fehlerhafte Abrechnung Haftungsrisiken erzeugen kann, weshalb eine gute Berufshaftpflicht auch abrechnungsbezogene Fehler abdecken sollte.
Privatabrechnung-Optimierung ist keine Pflicht, aber oft ein erheblicher Einkommenshebel. Wer GOÄ-Leistungen konsequent und korrekt ansetzt, steigert das Honorar ohne Mehraufwand.
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