Private-Equity-Beteiligungen sind für Ärzte nicht direkt steuerlich absetzbar, können jedoch über Werbungskosten, Verlustverrechnungen oder steuerlich begünstigte Strukturen wie den Investitionsabzugsbetrag in Teilen berücksichtigt werden.

Hintergrund

Kapitalanlagen in Private-Equity-Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer auf Erträge, wobei Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Wer sich über eine GmbH oder Holdingstruktur beteiligt, kann die steuerliche Behandlung optimieren. Kosten für Beratung und Verwaltung der Beteiligung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wann gilt das nicht?

Direkt gehaltene Beteiligungen ohne unternehmerischen Bezug sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Steuerliche Optimierungsstrukturen sind komplex und müssen im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.

Ärzteversichert empfiehlt, Private-Equity-Investitionen immer im Gesamtkontext der Vermögensplanung und des Risikoschutzes zu betrachten, da illiquide Anlagen keine Sicherheitspuffer für Einkommensausfälle ersetzen.

Private-Equity-Beteiligungen sind für Ärzte nicht direkt absetzbar, aber steuerlich optimierbar. Individuelle Strukturierung mit einem Steuerberater ist entscheidend.

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