Eine private Rentenversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, da approbierte Ärzte über die berufsständischen Versorgungswerke pflichtversichert sind und dort bereits Altersvorsorge betreiben.
Hintergrund
Ärzte zahlen Pflichtbeiträge in das jeweilige Landesversorgungswerk und erwerben damit Ansprüche auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Je nach Beitragshöhe und persönlichem Lebensstil kann das Versorgungswerk allein jedoch keine ausreichende Versorgung im Ruhestand sicherstellen. Eine private Rentenversicherung oder andere Anlageformen ergänzen dann die Pflichtvorsorge.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich angestellt und gesetzlich rentenversichert sind, haben andere Ausgangsbedingungen und sollten die private Rentenversicherung separat bewerten.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, die individuelle Versorgungslücke zu berechnen und passende private Rentenversicherungsprodukte zu finden, die optimal auf das Versorgungswerk abgestimmt sind.
Eine private Rentenversicherung ist für Ärzte keine Pflicht, aber empfehlenswert, wenn das Versorgungswerk allein die gewünschte Versorgung im Ruhestand nicht sicherstellt.
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