Die Privatliquidation ist für Ärzte keine universelle Pflicht, aber bei der Behandlung von Privatpatienten oder bei IGLeistungen gesetzlich vorgeschrieben und muss nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen.
Hintergrund
Ärzte mit Kassenzulassung behandeln GKV-Patienten über das Kollektivvertragssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen. Privatpatienten hingegen erhalten eine direkte Rechnung nach GOÄ. Die Privatliquidation muss formal korrekt sein, Leistungsbezeichnung, Ziffer, Faktor und Begründung enthalten, um nicht angreifbar zu sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich GKV-Patienten behandeln, benötigen keine eigene Privatliquidation. Auch Klinikmitarbeiter ohne eigenes Liquidationsrecht rechnen über die Klinik ab.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass fehlerhafte Privatabrechnungen Honorarstreitigkeiten und Haftungsrisiken erzeugen können, die durch eine solide Berufshaftpflicht abgedeckt werden sollten.
Privatliquidation ist für Ärzte mit Privatpatienten keine Option, sondern Pflicht. Korrekte GOÄ-Abrechnung schützt vor Streitigkeiten und sichert das Honorar.
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