Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Psychiater gesetzlich vorgeschrieben und angesichts der spezifischen Haftungsrisiken, besonders bei Suizidprävention und Unterbringungsmaßnahmen, unverzichtbar.

Hintergrund

Psychiater haften für Behandlungsfehler, unzureichende Risikoabwägungen bei Suizidalität und fehlerhafte Unterbringungsanordnungen nach PsychKG. Schadenersatzforderungen können erheblich sein, wenn Patienten oder Angehörige Fehlentscheidungen geltend machen. Der Schutzumfang psychiatriespezifischer Berufshaftpflichtpolicen ist daher besonders relevant.

Wann gilt das nicht?

Psychiater in Klinikanstellung sind in der Regel über den Klinikträger mitversichert. Niedergelassene Psychiater und Psychosomatiker benötigen eine eigene Police, die psychiatriespezifische Risiken einschließt.

Ärzteversichert unterstützt Psychiater dabei, Tarife zu vergleichen, die spezifische Risiken der psychiatrischen Versorgung vollständig abdecken.

Berufshaftpflicht ist für Psychiater gesetzliche Pflicht und angesichts psychiatriespezifischer Haftungsrisiken besonders wichtig. Niedergelassene Psychiater benötigen eine eigene, spezialisierte Police.

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