Psychotherapie ist in der PKV keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistung, muss jedoch im Tarif verankert sein, damit Ärzte und alle anderen Versicherten die Kosten erstattet bekommen.

Hintergrund

In der GKV besteht ein Anspruch auf Psychotherapie bei medizinischer Indikation. In der PKV richtet sich der Erstattungsanspruch nach dem abgeschlossenen Tarif. Die meisten vollwertigen PKV-Tarife schließen ambulante Psychotherapie ein, jedoch gibt es Unterschiede in der Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen und der anerkannten Therapieverfahren.

Wann gilt das nicht?

Günstige Einsteiger- oder Ergänzungstarife können Psychotherapie ausschließen oder begrenzen. Ärzte mit hohem beruflichen Stressniveau sollten beim PKV-Vertragsabschluss explizit auf vollständige Psychotherapie-Erstattung achten.

Ärzteversichert hilft Ärzten, PKV-Tarife auf Vollständigkeit bei Psychotherapie und weiteren Leistungsbereichen zu prüfen, damit im Bedarfsfall keine Deckungslücken entstehen.

Psychotherapie ist in der PKV keine Pflichtleistung, sondern tarifabhängig. Wer ausreichende Absicherung möchte, sollte den Tarif explizit auf Psychotherapie-Einschluss prüfen.

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