Von der PKV nicht erstattete Psychotherapiekosten können für Ärzte als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.

Hintergrund

Arztkosten und Therapiekosten zählen zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen, sofern sie medizinisch notwendig und nicht durch Versicherungen erstattet wurden. Bei Ärzten mit hohem Einkommen ist die zumutbare Belastungsgrenze entsprechend höher, weshalb geringe Eigenanteile oft nicht steuerlich wirksam werden. PKV-Beiträge selbst sind als Sonderausgaben absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Kosten, die die PKV vollständig erstattet, können nicht noch einmal steuerlich geltend gemacht werden. Auch rein präventive Psychotherapie ohne ärztliche Diagnose ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Ärzteversichert empfiehlt, PKV-Tarife mit umfassendem Psychotherapie-Einschluss zu wählen, um Eigenanteile zu minimieren und steuerliche Komplikationen zu vermeiden.

Nicht erstattete Psychotherapiekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Bei Ärzten ist die Wirksamkeit einkommensabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.

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