Ein internes Qualitätsmanagementsystem ist für Arztpraxen nach § 135a SGB V gesetzlich verpflichtend, wobei Praxen frei in der Wahl des Systems sind und eine externe Zertifizierung nicht zwingend erforderlich ist.
Hintergrund
Die KBV und KZBV haben in der QM-Richtlinie konkretisiert, welche Mindestanforderungen an ein Praxis-QMS gestellt werden. Dazu gehören strukturierte Prozessbeschreibungen, Beschwerdemanagement und Maßnahmen zur Patientensicherheit. Anerkannte Frameworks wie QEP, EPA oder ISO 9001 erleichtern die Umsetzung. Bei Prüfungen durch die KV müssen Nachweise vorgelegt werden.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung unterliegen nicht der SGB-V-Verpflichtung, sind aber standesrechtlich zu Qualitätssicherung verpflichtet.
Ärzteversichert empfiehlt, QM-Systeme mit dem Risikomanagement zu verknüpfen, da gut dokumentierte Prozesse auch im Schadenfall eine wichtige Entlastung bei Haftpflichtfragen bieten.
QM-Systeme sind für Arztpraxen gesetzliche Pflicht. Eine externe Zertifizierung ist nicht zwingend, aber gut dokumentierte Qualitätsprozesse schützen auch vor Haftungsrisiken.
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