Eine regelmäßige Quartalsbericht-Analyse ist für Kassenärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein wichtiges Steuerungsinstrument, um Abrechnungsfehler zu erkennen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu bestehen und die Praxissteuerung zu verbessern.

Hintergrund

Die KV stellt Ärzten nach jedem Quartal Honorarbescheide und Analyseberichte zur Verfügung, aus denen Fallzahlen, Umsätze und Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt hervorgehen. Praxen, die systematisch höhere Kosten als vergleichbare Kollegen aufweisen, riskieren Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Rückforderungen. Eine regelmäßige Analyse ermöglicht frühzeitiges Gegensteuern.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen erhalten keine KV-Quartalsberichte und müssen eigenständig ein betriebswirtschaftliches Controlling aufbauen. Auch Klinikmitarbeiter sind von dieser Anforderung nicht betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt, Abrechnungsrisiken und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in das Risikomanagement der Praxis einzubeziehen, da unerwartete Rückforderungen erhebliche Liquiditätsprobleme verursachen können.

Quartalsbericht-Analyse ist keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftliche Pflichtaufgabe für gut geführte Praxen. Regelmäßige Analyse schützt vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Honorarrückforderungen.

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