Radiologen sind gesetzlich zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, und eine umfassende Geräteversicherung für kostspielige Radiologiegeräte wie MRT oder CT ist betriebswirtschaftlich unverzichtbar, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Hintergrund

Radiologische Praxen haben besonders hohe Investitionsvolumina: Ein MRT kostet 500.000 Euro und mehr, ein CT entsprechend. Der Ausfall eines solchen Geräts gefährdet die gesamte Praxisexistenz. Eine Maschinenbruchversicherung und Ertragsausfallversicherung sind daher für Radiologen besonders wichtige Bausteine des Versicherungsschutzes. Zusätzlich gelten Strahlenschutzanforderungen nach StrlSchG, die besondere Haftungsrisiken begründen.

Wann gilt das nicht?

Radiologen in Klinikanstellung tragen kein eigenes Investitionsrisiko für Geräte. Auch Praxen, die Geräte nur mieten, haben ein anderes Risikoprofil.

Ärzteversichert berät Radiologen zu einem spezialisierten Versicherungspaket, das Berufshaftpflicht, Geräteversicherung und Betriebsunterbrechung für hochinvestive Praxen kombiniert.

Berufshaftpflicht ist für Radiologen gesetzliche Pflicht. Geräteversicherungen sind wirtschaftlich unverzichtbar bei hohen Investitionen in radiologische Technik.

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