Eine Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts der Vielzahl potenzieller Rechtsstreitigkeiten in Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Patientenrecht und Steuerrecht eine sinnvolle Absicherung.

Hintergrund

Ärzte sind als Arbeitgeber, Vertragspartner und Behandler gleichermaßen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, Krankenkassen, Kassenzulassungsausschüssen oder Patienten können erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Eine Berufliche Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Wann gilt das nicht?

Strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung oder Abrechnungsbetrug sind aus dem Standardrechtsschutz ausgeschlossen. Auch Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft sind häufig nicht gedeckt.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Rechtsschutzpolicen auf die spezifischen Risiken niedergelassener Ärzte abzustimmen, da Standardpolicen nicht immer Auseinandersetzungen mit KV oder Zulassungsausschuss abdecken.

Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte keine Pflicht, aber ein wichtiger Schutz gegen kostspielige Rechtsstreitigkeiten in Praxis und Beruf. Ärztespezifische Tarife bieten umfassenderen Schutz als Standardpolicen.

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