Regress-Vermeidung ist für Kassenärzte keine explizite gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich existenziell wichtig, da Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen Jahreseinkommen von mehreren Zehntausend Euro vernichten können.

Hintergrund

Ärzte können im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung Regressforderungen erhalten, wenn sie im Vergleich zu Fachkollegen überdurchschnittlich teure Arzneimittel verordnen oder Heilmittel ohne ausreichende Indikation verschreiben. Die KV führt Stichprobenprüfungen durch, und begründete Mehrkosten können rückgefordert werden. Eine aktive Verordnungssteuerung und Budgetkontrolle sind daher wichtig.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte und Klinikmitarbeiter sind von KV-Regressverfahren nicht betroffen. Auch medizinisch gut begründete und dokumentierte Verordnungen lassen sich in der Regel erfolgreich verteidigen.

Ärzteversichert empfiehlt, Verordnungsrisiken in das Praxiscontrolling einzubinden, und weist darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung bei Regressverfahren die Verteidigungskosten übernehmen kann.

Regress-Vermeidung ist wirtschaftliche Pflicht für jeden Kassenarzt. Aktive Verordnungssteuerung und Budgetkontrolle schützen vor existenzbedrohenden Rückforderungen.

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