Eine Reiseversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber für Ärzte mit regelmäßigen Auslandseinsätzen, Kongressreisen oder humanitären Missionen eine sinnvolle und empfehlenswerte Absicherung.

Hintergrund

Ärzte in PKV-Tarifen sind im Ausland oft nur begrenzt abgesichert. Eine Auslandskrankenversicherung, die Rücktransportkosten und stationäre Behandlung im Ausland vollständig abdeckt, schließt diese Lücke. Bei beruflichen Auslandseinsätzen sollte auch die Berufshaftpflicht international gelten, was nicht in allen Standardpolicen der Fall ist.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich im Inland tätig sind und selten privat reisen, haben geringeren Bedarf. Wer über eine umfassende PKV oder den Arbeitgeber gut abgesichert ist, benötigt möglicherweise keine zusätzliche Police.

Ärzteversichert prüft gemeinsam mit Ärzten, ob bestehende PKV- und Berufshaftpflichtpolicen internationale Risiken abdecken oder ob eine zusätzliche Reiseversicherung sinnvoll ist.

Reiseversicherung ist für Ärzte keine Pflicht, aber bei Auslandseinsätzen und Kongressreisen eine wichtige Ergänzung zum Versicherungsschutz. Besonders internationale Berufshaftpflicht sollte geprüft werden.

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