Eine Reiseversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber für Ärzte, die regelmäßig ins Ausland reisen oder dort tätig sind, ein unverzichtbarer Baustein der persönlichen Absicherung.

Hintergrund

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Ausland nur begrenzte Kosten, und viele PKV-Tarife schließen Auslandsbehandlungen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer aus. Rücktransporte aus dem Ausland kosten schnell fünfstellige Beträge. Zusätzlich sollten Ärzte, die im Ausland medizinisch tätig werden, sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht international gilt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nahezu ausschließlich im Inland tätig sind und selten verreisen, haben geringen Absicherungsbedarf. Wer umfassend durch PKV und Arbeitgeber international abgesichert ist, kann auf eine separate Police verzichten.

Ärzteversichert empfiehlt, den internationalen Geltungsbereich aller bestehenden Versicherungspolicen zu prüfen, bevor auf eine Reiseversicherung verzichtet wird.

Reiseversicherung ist keine Pflicht für Ärzte, aber bei häufigen Auslandsaufenthalten wirtschaftlich sinnvoll. Lücken in PKV und Berufshaftpflicht für internationale Tätigkeiten sollten geprüft werden.

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