Eine Rückrufkostenversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber relevant für Praxen, die eigene Produkte wie Eigenrezepturen, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel herstellen und in Verkehr bringen.

Hintergrund

Bei einem Produktfehler können Rückrufaktionen erhebliche Kosten verursachen, darunter Kommunikationsaufwand, Rücknahmelogistik und Entschädigungen. Die Rückrufkostenversicherung deckt genau diese Kosten, die von der Standard-Berufshaftpflicht in der Regel nicht erfasst werden. In der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie ist eine solche Versicherung Standard.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich Behandlungsdienstleistungen erbringen und keinerlei Produkte herstellen oder vertreiben, benötigen keine Rückrufkostenversicherung. Die große Mehrheit der niedergelassenen Ärzte ohne Produktgeschäft ist daher nicht betroffen.

Ärzteversichert prüft für Ärzte mit Produktaktivitäten, welche Versicherungsbausteine notwendig sind, um Produkthaftung und Rückrufrisiken vollständig abzudecken.

Rückrufkostenversicherung ist für Ärzte ohne Produktherstellung keine relevante Pflicht. Wer Produkte in den Verkehr bringt, sollte diesen Schutz jedoch als wichtigen Baustein prüfen.

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