Eine Rückrufkostenversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber für alle Unternehmen, die Produkte herstellen und in Verkehr bringen, als unverzichtbarer Versicherungsbaustein empfohlen.

Hintergrund

Rückrufaktionen können erhebliche Kosten verursachen: Benachrichtigung aller betroffenen Abnehmer, Rücknahme, Entsorgung und Kommunikationsmaßnahmen schlagen schnell fünf- bis sechsstellige Beträge auf. Die klassische Produkthaftpflicht deckt Schadenersatzforderungen ab, nicht aber die Rückrufkosten selbst. Die Rückrufkostenversicherung schließt diese Lücke.

Wann gilt das nicht?

Reine Dienstleistungsunternehmen ohne Produktherstellung oder -vertrieb benötigen keine Rückrufkostenversicherung. Für Arztpraxen ohne Produktaktivitäten ist die Relevanz entsprechend gering.

Ärzteversichert unterstützt Arztpraxen mit Produktaktivitäten bei der Zusammenstellung eines vollständigen Versicherungsschutzes, der Produkthaftpflicht, Rückrufkostenversicherung und Berufshaftpflicht kombiniert.

Rückrufkostenversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, schließt aber eine wichtige Lücke der Produkthaftpflicht. Für Praxen mit Produktherstellung ist sie eine sinnvolle Ergänzung.

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