Die Rürup-Rente ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber die steuerlich vorteilhafteste Altersvorsorgelösung für selbständige Ärzte mit hohem Steuersatz, da Beiträge vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind.

Hintergrund

Im Jahr 2025 können Ärzte Beiträge zur Basisrente in Höhe von bis zu 29.344 Euro jährlich vollständig als Sonderausgaben absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 13.200 Euro pro Jahr. Kombiniert mit dem Versorgungswerk und weiteren Anlagen bietet die Rürup-Rente eine ausgezeichnete Ergänzung für die Altersvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit geringen Einkünften oder niedrigem Steuersatz profitieren weniger von den Steuervorteilen. In der Rentenphase ist die ausgezahlte Rente vollständig steuerpflichtig.

Ärzteversichert hilft Ärzten, den optimalen Rürup-Beitrag zu ermitteln und diesen mit anderen Vorsorgebausteinen zu kombinieren, um Steuervorteile maximal auszuschöpfen.

Rürup-Rente ist für Ärzte keine Pflicht, aber die steuerlich effizienteste Altersvorsorge für selbständige Ärzte mit hohem Steuersatz. Maximaleinzahlung kann die Steuerlast erheblich senken.

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