Ein ruhender PKV-Vertrag ist für Ärzte keine Pflicht, bietet aber die Möglichkeit, PKV-Ansprüche und aufgebaute Altersrückstellungen bei vorübergehender Rückkehr in die GKV oder bei Auslandsaufenthalten zu erhalten.
Hintergrund
Ärzte, die vorübergehend in der GKV versicherungspflichtig werden, beispielsweise durch Elternzeit oder Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, können ihren PKV-Vertrag beitragsgünstig ruhend stellen, statt ihn zu kündigen. Dadurch bleiben Altersrückstellungen erhalten und eine spätere Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Wann gilt das nicht?
Wer dauerhaft in die GKV zurückwechselt, profitiert nicht von einem ruhenden Vertrag. Auch wer keine Rückkehr zur PKV plant, sollte die Kosten eines ruhenden Vertrags gegen den Nutzen abwägen.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Entscheidung zwischen Kündigung und ruhendem Vertrag und analysiert, welche Option die Altersrückstellungen und zukünftigen PKV-Optionen optimal erhält.
Ein ruhender PKV-Vertrag ist keine Pflicht, aber bei vorübergehenden GKV-Phasen eine sinnvolle Option, um Altersrückstellungen und künftige PKV-Ansprüche ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →