Eine Sachversicherung für die Arztpraxis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wirtschaftlich unverzichtbar, da Praxiseinrichtungen, medizinische Geräte und Inventar im Schadenfall hunderttausende Euro Wiederbeschaffungswert darstellen.
Hintergrund
Die Inhaltsversicherung einer Arztpraxis deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Elementarschäden am Inventar ab. Ergänzend empfiehlt sich eine Elektronikversicherung für empfindliche medizinische Geräte sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Einnahmeausfälle nach einem Schadenereignis auffängt. Für Praxen mit Mieträumen ist zu klären, ob die Gebäudeversicherung des Vermieters ausreicht.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in angestelltem Verhältnis ohne eigene Praxiseinrichtung benötigen keine eigene Sachversicherung.
Ärzteversichert analysiert für niedergelassene Ärzte den vollständigen Sachversicherungsbedarf der Praxis und empfiehlt passgenaue Absicherungen für Inventar, Geräte und Betriebsunterbrechung.
Sachversicherung für die Praxis ist nicht gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich unverzichtbar. Praxisinhaber sollten Inhalts-, Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung kombinieren.
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