Die Anrufung einer Schlichtungsstelle bei Behandlungsfehlern ist für Ärzte keine Pflicht, bietet aber beiden Parteien eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren zur außergerichtlichen Klärung.
Hintergrund
Die Ärztekammern unterhalten Schlichtungsstellen, bei denen Patienten Behandlungsfehlervorwürfe einreichen können. Die Schlichtungsstelle erstellt ein Gutachten und erarbeitet einen Lösungsvorschlag. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos, für Ärzte in der Regel versicherungstechnisch gedeckt. Bei Anerkennung des Fehlers durch die Schlichtungsstelle übernimmt die Berufshaftpflicht die Schadensregulierung.
Wann gilt das nicht?
Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern mit hohen Schadenersatzforderungen ist der Klageweg häufig unvermeidlich. Schlichtungsverfahren sind nicht für alle Rechtsgebiete bindend.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine umfassende Berufshaftpflicht im Schlichtungsverfahren wie im Klageverfahren Deckungsschutz und Rechtsschutz umfasst.
Schlichtungsstellen sind für Ärzte keine Pflicht, aber eine sinnvolle Option zur außergerichtlichen Beilegung von Behandlungsfehlerklagen. Die Berufshaftpflicht deckt in beiden Verfahrensarten ab.
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