Eine Schlüsselversicherung für die Praxis ist keine gesetzliche Pflicht, deckt aber eine häufig übersehene Versicherungslücke: Den Schlossaustausch nach Verlust eines Schlüssels, der von Standard-Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen nicht erfasst wird.

Hintergrund

Der Verlust eines Praxisschlüssels kann den vollständigen Austausch aller betroffenen Schlösser und Zylinder notwendig machen, besonders wenn Datenschutzpflichten für Patientendaten zu berücksichtigen sind. In medizinischen Einrichtungen mit sensiblen Räumen entstehen schnell erhebliche Kosten. Abhängig vom Schließsystem können dies mehrere tausend Euro sein.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit rein elektronischem Zugangssystem ohne mechanische Schließzylinder benötigen keine klassische Schlüsselversicherung. Kleine Praxen mit einfachem Schließsystem haben geringeres Schadenspotenzial.

Ärzteversichert analysiert für Praxen das gesamte Versicherungsportfolio und identifiziert praxisspezifische Lücken wie fehlenden Schlüsselschutz.

Schlüsselversicherung ist keine Pflicht, schließt aber eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz der Praxis. Schlossaustauschkosten nach Schlüsselverlust sind erheblich und vom Standardschutz nicht abgedeckt.

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