Smart Wearables sind in der Arztpraxis keine gesetzliche Pflicht, können aber bei der Verlaufsüberwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder in der Sportmedizin eine wertvolle Ergänzung zum diagnostischen Instrumentarium sein.

Hintergrund

Smartwatches, Herzfrequenzmessgeräte und andere tragbare Sensoren liefern kontinuierliche Gesundheitsdaten, die in der klinischen Entscheidungsfindung zunehmend genutzt werden. Für die Verwendung von Wearable-Daten gelten DSGVO-Anforderungen, da es sich um besondere Gesundheitsdaten handelt. Medizinprodukterechtlich müssen als Medizinprodukt zugelassene Wearables besondere Anforderungen erfüllen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Fachgebieten ohne direkten Monitoring-Bedarf benötigen Smart Wearables nicht. Praxen ohne digitale Infrastruktur können Wearable-Daten oft nicht sinnvoll in die Dokumentation integrieren.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass digitale Praxistools, einschließlich Wearables, durch eine Cyberversicherung gegen Datenpannen und technische Ausfälle abgesichert werden sollten.

Smart Wearables sind in Arztpraxen keine Pflicht, aber ein nützliches Werkzeug für bestimmte Fachgebiete. Datenschutz und IT-Sicherheit müssen bei der Nutzung von Patientendaten aus Wearables gewährleistet sein.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →