Eine Sofortrente ist für Ärzte keine Pflicht, kann aber beim Renteneintritt eine sinnvolle Möglichkeit sein, einmaliges Kapital, etwa aus Praxisverkauf oder Lebensversicherungsauszahlung, in eine lebenslange monatliche Rente umzuwandeln.

Hintergrund

Die Sofortrente (Einmalbeitrags-Rentenversicherung) ermöglicht es, mit einem Einmalbeitrag sofort eine lebenslange Rente zu beziehen. Dies schützt gegen das Langlebigkeitsrisiko, also die Gefahr, das angesparte Kapital zu überleben. Für Ärzte, die beim Praxisverkauf oder bei Ausschüttungen aus Kapitalanlagen hohe Einmalbeträge erhalten, ist die Sofortrente eine Überlegung wert.

Wann gilt das nicht?

Wer Wert auf Flexibilität und Kapitalzugang legt, ist mit einem Entnahmeplan aus einem ETF-Portfolio möglicherweise besser beraten. Die Sofortrente bindet Kapital dauerhaft und ist nicht kündbar.

Ärzteversichert vergleicht für Ärzte verschiedene Sofortrenten-Angebote und analysiert, ob diese oder ein anderes Entnahmekonzept für die individuelle Situation im Ruhestand besser geeignet sind.

Sofortrente ist keine Pflicht für Ärzte, bietet aber beim Renteneintritt wirksamen Schutz gegen Langlebigkeitsrisiko. Die Entscheidung hängt vom Kapitalbedarf und den Renditewünschen im Ruhestand ab.

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