Eine Sterbegeldversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht und angesichts der meist guten finanziellen Situation von Ärzten oft auch nicht notwendig, kann aber für die Entlastung der Hinterbliebenen bei Bestattungskosten sinnvoll sein.
Hintergrund
Die Sterbegeldversicherung zahlt eine Einmalsumme im Todesfall aus, die typischerweise Bestattungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro abdeckt. Für Ärzte, die bereits durch Risikolebensversicherung oder Versorgungswerks-Hinterbliebenenrente gut abgesichert sind, ist eine separate Sterbegeldversicherung meist überflüssig. Ältere Ärzte ohne andere Absicherung können davon profitieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausreichenden finanziellen Rücklagen oder bestehenden Hinterbliebenenabsicherungen benötigen keine Sterbegeldversicherung. Jüngere Ärzte mit Risikolebensversicherung sind in der Regel ausreichend abgesichert.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, den Bedarf an Sterbegeldversicherung im Gesamtkontext des Versicherungsschutzes zu prüfen und nicht doppelt abzusichern.
Sterbegeldversicherung ist für Ärzte keine Pflicht und bei vorhandenem Risikolebenschutz meist überflüssig. Im Einzelfall kann sie eine einfache Ergänzung für Bestattungskosten sein.
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