Eine Betriebsprüfung in der Arztpraxis wird nicht von Ärzten initiiert, sondern vom Finanzamt nach Risikoanalyse angeordnet. Ärzte sind bei Prüfung zur Mitwirkung verpflichtet und müssen Unterlagen vollständig vorlegen.

Hintergrund

Das Finanzamt kann nach § 193 AO eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften anordnen. Arztpraxen mit höherem Umsatz werden statistisch häufiger geprüft. Im Mittelpunkt stehen häufig Fahrtkosten, Bewirtungsaufwendungen, betriebliche Nutzung von Fahrzeugen und die korrekte Verbuchung aller Betriebsausgaben. Vollständige und lückenlose Buchführung ist die beste Vorbereitung auf eine Prüfung.

Wann gilt das nicht?

Kleinere Praxen mit unkomplizierten Verhältnissen werden seltener geprüft. Steuerpflichtige mit korrekt erstellten Steuererklärungen und guter Dokumentation haben bei Prüfungen weniger Risiko.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Steuerberatungskosten für die Begleitung von Betriebsprüfungen als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Betriebsprüfungen in der Arztpraxis sind keine aktive Pflicht für Ärzte, können aber angeordnet werden. Vollständige Buchführung und gute Dokumentation sind die beste Vorbereitung auf eine Prüfung.

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