Eine Stiftung ist für Ärzte keine Pflicht, kann aber bei einem aufgebauten Vermögen von über einer Million Euro ein wirksames Instrument zur Nachfolgeplanung, gemeinnützigen Tätigkeit und Steueroptimierung sein.
Hintergrund
Gemeinnützige Stiftungen bieten Steuervorteile bei der Gründung durch den Sonderausgabenabzug des Stiftungskapitals, und laufende Erträge sind steuerfrei, wenn sie satzungsgemäß gemeinnützigen Zwecken zufließen. Ärzte mit sozialer Überzeugung nutzen Stiftungen für medizinische Forschung, Stipendien oder soziale Projekte. Eine Familienstiftung zur Vermögensübertragung folgt anderen Regeln.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit geringerem Vermögen oder ohne langfristigen gemeinnützigen Gestaltungswunsch haben keinen ausreichenden Mehrwert durch eine Stiftung. Stiftungen haben laufende Verwaltungskosten und -pflichten.
Ärzteversichert empfiehlt, Stiftungsüberlegungen in eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung einzubetten, bei der alle Optionen der Erbschaftsteueroptimierung verglichen werden.
Eine Stiftung ist für Ärzte keine Pflicht, aber bei größerem Vermögen ein wirksames Instrument für steueroptimale Nachfolge und gemeinnütziges Engagement. Verwaltungsaufwand und Gestaltungsziele müssen abgewogen werden.
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