Strafrechtskenntnis ist für Ärzte keine formelle Fortbildungspflicht, aber in der Behandlungspraxis unverzichtbar, da ärztliche Eingriffe ohne wirksame Einwilligung als Körperverletzung strafbar sind.
Hintergrund
Jeder ärztliche Eingriff ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung und wird nur durch die wirksame Patienteneinwilligung gerechtfertigt. Ärzte können bei fahrlässiger Körperverletzung, Tötung durch Fahrlässigkeit oder Verletzung der Schweigepflicht strafrechtlich verfolgt werden. Abrechnungsbetrug ist ein weiteres relevantes strafrechtliches Risiko. Die Grundlagen des ärztlichen Haftungsrechts sind daher für jeden Arzt handlungsrelevant.
Wann gilt das nicht?
Tiefen-Kenntnisse des Strafprozessrechts sind für die meisten Ärzte nicht erforderlich. Im Zweifels- oder Verdachtsfall sollte immer umgehend ein auf Medizinstrafrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine gute Berufshaftpflicht auch Strafrechtsschutz und Anwaltskostendeckung für strafrechtliche Ermittlungsverfahren einschließen sollte.
Strafrechtskenntnis ist keine formelle Pflicht, aber für sichere ärztliche Praxis unverzichtbar. Behandlungen ohne wirksame Einwilligung sind strafbar. Die Berufshaftpflicht sollte Strafrechtsschutz einschließen.
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