Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2018 ist für alle Ärzte, die ionisierende Strahlung einsetzen, gesetzlich verbindlich und verpflichtet zu Genehmigungen, Strahlenschutzbeauftragten, Qualitätskontrollen und Patientendosiserfassung.

Hintergrund

Das StrlSchG regelt den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Forschung und Industrie. Ärzte, die Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie durchführen, benötigen eine behördliche Genehmigung oder Anzeige. Regelmäßige Qualitätsprüfungen, Fachkundennachweise und die Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten sind Pflicht. Verstöße können zu Bußgeldern und dem Entzug der Betriebserlaubnis führen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne eigene Röntgen- oder Nuklearmedizin-Ausstattung sind nicht als Betreiber betroffen, können aber als anweisende Ärzte Verantwortung für die Indikationsstellung tragen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Strahlenschutzverstöße Haftungsrisiken begründen, die durch die Berufshaftpflicht abgedeckt sein müssen, weshalb Policen auf strahlenschutzrelevante Schäden geprüft werden sollten.

Das Strahlenschutzgesetz ist für Ärzte mit Strahlenanwendung eine gesetzliche Pflicht ohne Ausnahmen. Genehmigungen, Qualitätskontrollen und Strahlenschutzbeauftragte sind zwingend erforderlich.

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