Teilzeit ist für Ärzte keine Pflicht, sondern eine persönliche Karriereentscheidung, die aber erhebliche Konsequenzen für die Altersvorsorge, den Versicherungsschutz und die Einkommensentwicklung hat.

Hintergrund

Ärzte, die in Teilzeit wechseln, zahlen geringere Beiträge ins Versorgungswerk und erwerben entsprechend geringere Rentenansprüche. Die Berufshaftpflicht muss auf die tatsächliche Tätigkeit angepasst werden. Angestellte Ärzte haben nach BEEG ein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit, und viele Tarif- und Arbeitsverträge sehen Teilzeitansprüche vor.

Wann gilt das nicht?

Selbständige niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung müssen bestimmte Mindestsprechzeiten einhalten. Ein sehr starkes Reduzieren der Tätigkeit kann die Kassenzulassung gefährden.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Anpassung ihres Versicherungsschutzes bei Teilzeit und hilft, die Auswirkungen auf die langfristige Altersvorsorge transparent zu machen.

Teilzeit ist für Ärzte keine Pflicht, aber eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für Versorgungswerk, Berufshaftpflicht und Einkommensentwicklung. Eine ganzheitliche Planung ist empfehlenswert.

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