Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für alle Kassenärztlichen Praxen seit 2021 nach § 291 SGB V gesetzlich verpflichtend. Praxen ohne TI-Anschluss riskieren eine Honorarkürzung von einem Prozent.

Hintergrund

Die TI vernetzt Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Leistungserbringer für sicheren Datenaustausch. Über die TI werden die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgewickelt. Praxen müssen einen zugelassenen Konnektor und entsprechende Software betreiben. Die Kosten für Installation und Betrieb werden von der KV bezuschusst.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind von der TI-Pflicht nicht betroffen, können aber freiwillig angeschlossen werden.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass TI-Systeme Cyberangriffsflächen bieten und eine Cyberversicherung gegen TI-bezogene Datenpannen und Systemausfälle für Praxen sinnvoll ist.

Die TI-Anbindung ist für Kassenärzte seit 2021 gesetzliche Pflicht. Nicht angeschlossene Praxen riskieren Honorarkürzungen. TI-Systeme erfordern auch einen entsprechenden Cyberschutz.

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