Eine Tierhalterhaftpflicht ist für Ärzte als Privatperson nicht generell vorgeschrieben, aber in zahlreichen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht, und für Halter anderer Tiere wie Pferde ist sie wirtschaftlich unverzichtbar.
Hintergrund
Das Haftungsrecht sieht nach § 833 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters für durch Tiere verursachte Schäden vor. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen können erheblich sein. In Bayern, Hamburg, Berlin und anderen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht per Gesetz vorgeschrieben. Für Pferdehalter sind Schäden durch Pferde in der Regel in der privaten Haftpflicht nicht mitversichert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Tierhaltung benötigen naturgemäß keine Tierhalterhaftpflicht. In Bundesländern ohne gesetzliche Pflichtversicherung für Hunde ist die Police freiwillig, aber trotzdem empfehlenswert.
Ärzteversichert empfiehlt, die private Haftpflichtversicherung auf enthaltene Tierhalterrisiken zu prüfen und bei Bedarf spezifische Tierhalterhaftpflicht-Policen abzuschließen.
Tierhalterhaftpflicht ist für Hundhalter in vielen Bundesländern Pflicht. Für andere Tierarten ist sie wirtschaftlich unverzichtbar. Ärzte sollten prüfen, ob ihre private Haftpflicht Tierhalterrisiken einschließt.
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