Die Ausstellung eines Totenscheins ist für Ärzte eine gesetzliche Pflicht nach den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer, und fehlerhafte oder unvollständige Totenscheine können zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Hintergrund

In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer die Pflicht zur Leichenschau und Totenscheinausstellung. Der Arzt, der den Tod feststellt, muss die Todesursache, die Todesart (natürlich, ungeklärt, nicht natürlich) und weitere Angaben dokumentieren. Fehler bei der Einstufung der Todesart können Ermittlungen verhindern und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Wann gilt das nicht?

In stationären Einrichtungen werden Totenscheine häufig durch den diensthabenden Arzt ausgestellt, nicht zwingend durch den behandelnden Arzt. In einzelnen Bundesländern gibt es Sonderregelungen für Notfallsituationen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Fehler bei der Leichenschau als ärztliche Pflichtverletzung haftungsrechtlich relevant sein können und durch eine umfassende Berufshaftpflicht abgesichert werden sollten.

Die Totenscheinpflicht ist für Ärzte gesetzlich geregelt. Fehlerhafte Leichenschauen können zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Eine korrekte Dokumentation der Todesart ist medizinisch und rechtlich entscheidend.

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