Eine Transportversicherung ist für Arztpraxen keine gesetzliche Pflicht, aber beim regelmäßigen Transport wertvoller Medizingeräte, Laborproben oder Medikamente eine wichtige Ergänzung zum Versicherungsschutz der Praxis.
Hintergrund
Medizingeräte wie endoskopische Systeme, Ultraschallgeräte oder mobile Diagnosegeräte können bei Transporten beschädigt werden. Standard-Praxisinhaltsversicherungen decken Transportschäden oft nur eingeschränkt ab. Für den Transport von Laborproben können zusätzlich Haftungsrisiken entstehen, wenn Proben verloren gehen oder kontaminiert werden.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne Außendienst oder ohne regelmäßigen Transport von Geräten und Proben benötigen keine spezielle Transportversicherung. Bei Einmallieferungen durch Hersteller oder Spediteure trägt in der Regel der Lieferant das Transportrisiko.
Ärzteversichert empfiehlt Praxen mit mobilen Tätigkeiten oder regelmäßigen Gerätetransporten, den Versicherungsschutz auf Transportrisiken zu prüfen und gegebenenfalls durch eine dedizierte Transportversicherung zu ergänzen.
Transportversicherung ist für Arztpraxen keine Pflicht, aber beim Transport wertvoller Geräte oder sensibler Proben sinnvoll. Standard-Praxisinhaltsversicherungen schließen Transportschäden häufig nicht vollständig ein.
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