Der Übergang vom angestellten Arzt zum Praxisinhaber ist keine Pflicht, aber ein grundlegender Karriereschritt, der umfassende Änderungen bei Versicherungsschutz, steuerlichen Pflichten, Haftung und unternehmerischer Verantwortung mit sich bringt.
Hintergrund
Mit der Praxisgründung oder -übernahme übernimmt der Arzt unternehmerische Verantwortung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss auf den Praxisbetrieb angepasst werden, da nun auch Mitarbeiterfehler und Praxisorganisationsrisiken mitversichert sein müssen. Zudem entstehen neue Pflichten im Bereich Datenschutz, Hygiene und Arbeitgeberverantwortung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft angestellt bleiben und keine eigene Praxis führen wollen, müssen den Schritt zum Praxisinhaber nicht vollziehen. Auch Belegärzte und ermächtigte Ärzte bleiben in bestimmten Bereichen weiterhin angestellt tätig.
Ärzteversichert empfiehlt, beim Übergang zur Praxisinhaberschaft frühzeitig eine vollständige Versicherungsbedarfsanalyse durchzuführen, da sich die Risikosituation grundlegend von der eines angestellten Arztes unterscheidet.
Der Übergang zum Praxisinhaber ist keine Pflicht, aber mit grundlegend neuen Versicherungs-, Steuer- und Haftungspflichten verbunden. Eine frühzeitige Planung des Versicherungsschutzes ist essenziell.
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