Eine private Unfallversicherung ist für Ärzte gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, da sie bei unfallbedingter dauerhafter Invalidität unabhängig von der Berufsunfähigkeit eine Kapitalleistung erbringt.
Hintergrund
Angestellte Ärzte sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten pflichtversichert. Diese deckt jedoch keine Freizeitunfälle ab. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke und leistet bei dauerhafter Invalidität durch Unfall auch im Privatbereich. Die BU-Versicherung zahlt dagegen bei jeder Form von Berufsunfähigkeit, nicht nur bei Unfällen.
Wann gilt das nicht?
Für selbstständige Ärzte ohne freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Schutz besonders wichtig. Niedergelassene Ärzte haben keinen automatischen gesetzlichen Unfallschutz für Freizeitunfälle.
Ärzteversichert empfiehlt, die private Unfallversicherung nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur BU-Versicherung zu betrachten, da letztere den umfassenderen Schutz bietet.
Private Unfallversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber eine sinnvolle Ergänzung zur BU. Niedergelassene Ärzte sollten auch den Schutz bei Freizeitunfällen sicherstellen, der durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt ist.
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