Eine Unterstützungskasse ist für Arztpraxen keine gesetzliche Pflicht, aber ein steuerlich attraktives Instrument der betrieblichen Altersversorgung, das Praxisinhabern ermöglicht, deutlich höhere Beträge steuerfrei anzusparen als in klassischen Rentenversicherungen.

Hintergrund

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Beiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar und beim Arbeitnehmer zunächst nicht steuerpflichtig. Für Praxisinhaber und GmbH-Geschäftsführer eignet sich die rückgedeckte Unterstützungskasse besonders, da die Beitragshöhe flexibel gestaltet werden kann.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Angestellte oder Inhaber im Angestelltenverhältnis profitieren möglicherweise weniger von einer Unterstützungskasse. Alternative bAV-Wege wie Direktversicherung oder Pensionskasse können je nach Konstellation vorteilhafter sein.

Ärzteversichert empfiehlt, die Unterstützungskasse im Rahmen einer umfassenden Altersvorsorgeplanung gemeinsam mit einem Steuerberater und spezialisierten Versicherungsberater zu prüfen.

Unterstützungskasse ist keine Pflicht, aber ein steuerlich effektives bAV-Instrument für Arztpraxen. Praxisinhaber können damit hohe Beiträge steuerbegünstigt in die Altersvorsorge einbringen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →