Eine Unterstützungskasse ist in der Arztpraxis keine gesetzliche Pflicht, bietet aber als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung besondere steuerliche Vorteile, insbesondere für Praxisinhaber und gut verdienende angestellte Ärzte.
Hintergrund
Die rückgedeckte Unterstützungskasse funktioniert über eine externe Unterstützungskassengesellschaft, die Beiträge des Arbeitgebers entgegennimmt und mit einer Rückdeckungsversicherung absichert. Beiträge sind als Betriebsausgaben vollständig absetzbar und unterliegen beim Arbeitnehmer erst bei Auszahlung der Besteuerung. Im Vergleich zur Direktversicherung gibt es keine Beitragsobergrenzen.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen mit wenigen Mitarbeitern oder einfachen Versorgungsstrukturen kann eine Direktversicherung oder Pensionskasse unkomplizierter sein. Die Verwaltung einer Unterstützungskasse erfordert einen externen Kassenträger.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Unterstützungskasse im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Altersvorsorge prüfen zu lassen.
Unterstützungskasse ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein leistungsfähiges bAV-Instrument ohne Beitragsobergrenzen. Besonders für Praxisinhaber und gut verdienende angestellte Ärzte ist sie steuerlich attraktiv.
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