Eine Veranstalterhaftpflicht ist für Arztpraxen keine gesetzliche Pflicht, aber bei der Durchführung von Patienteninformationsabenden, Fortbildungsveranstaltungen oder einem Tag der offenen Tür ein wichtiger Schutz, da die Standard-Betriebshaftpflicht Veranstaltungsrisiken häufig ausschließt.

Hintergrund

Wenn Arztpraxen externe Veranstaltungen organisieren und Besucher auf dem Gelände empfangen, entstehen Haftungsrisiken für Personenschäden und Sachschäden. Standard-Betriebshaftpflichtversicherungen decken diese Veranstaltungsrisiken oft nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Für jede Veranstaltung mit externen Besuchern sollte der Versicherungsschutz vorab geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen und ausschließlich ihren regulären Praxisbetrieb abwickeln, benötigen keine Veranstalterhaftpflicht. Einmalige kleine Veranstaltungen können auch durch einen Zusatzbaustein zur Betriebshaftpflicht abgedeckt werden.

Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Veranstaltung mit externen Gästen die Deckungsumfänge der Betriebshaftpflicht zu prüfen und fehlenden Schutz durch eine Veranstalterhaftpflicht zu ergänzen.

Veranstalterhaftpflicht ist keine Pflicht, aber bei Praxisveranstaltungen mit externen Besuchern wichtig, da Standard-Betriebshaftpflichten Veranstaltungsrisiken häufig ausschließen.

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