Vermögensaufbau ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber aufgrund der zu erwartenden Versorgungslücke zwischen dem letzten Berufseinkommen und den Ansprüchen aus Versorgungswerk oder gesetzlicher Rentenversicherung wirtschaftlich dringend empfohlen.
Hintergrund
Ärzte im Versorgungswerk erhalten im Ruhestand in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent ihres letzten Einkommens aus dem Versorgungswerk. Da Ärzte meist überdurchschnittlich verdienen und einen hohen Lebensstandard gewohnt sind, entsteht oft eine erhebliche Rentenlücke. Zusätzlicher Vermögensaufbau durch Kapitalanlagen, Immobilien oder ergänzende Rentenversicherungen ist daher wesentlicher Bestandteil einer soliden Finanzplanung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr geringen Einkommenserwartungen oder solche, die einen deutlich reduzierten Lebensstandard im Ruhestand planen, haben möglicherweise geringeren Bedarf an zusätzlichem Vermögensaufbau.
Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig eine persönliche Versorgungslückenanalyse durchzuführen und einen individuellen Vermögensaufbauplan zu entwickeln, der Steuervorteile, Anlagerisiken und den zeitlichen Horizont berücksichtigt.
Vermögensaufbau ist für Ärzte keine Pflicht, aber wirtschaftlich unverzichtbar. Die Versorgungslücke zwischen letztem Einkommen und Versorgungswerksrente macht zusätzliches Kapitalvermögen für den Ruhestand notwendig.
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