Bei Praxisrenovierungen sind keine gesetzlich vorgeschriebenen speziellen Versicherungen für Ärzte vorgeschrieben, aber eine Bauleistungsversicherung und ergänzender Haftpflichtschutz für Renovierungsrisiken sind wirtschaftlich unverzichtbar, da Standard-Praxisversicherungen Umbauschäden häufig ausschließen.
Hintergrund
Während einer Praxisrenovierung entstehen neue Risiken, die reguläre Praxisinhaltsversicherungen nicht abdecken. Bauschäden, Wasserschäden durch Handwerkerfehler oder Einbrüche in der Bauphase können erhebliche Kosten verursachen. Eine Bauleistungsversicherung sichert die neu eingebauten Bauteile und Materialien ab. Handwerker sollten zudem über ausreichende Betriebshaftpflicht verfügen, die bei Schäden in der Praxis greift.
Wann gilt das nicht?
Bei minimalen Renovierungsarbeiten wie Malerarbeiten ohne Eingriffe in die Baustruktur reicht in der Regel die bestehende Praxishaftpflicht aus. Größere Umbaumaßnahmen erfordern jedoch zusätzlichen Versicherungsschutz.
Ärzteversichert empfiehlt, vor Beginn einer Praxisrenovierung den bestehenden Versicherungsschutz auf Renovierungsrisiken zu prüfen und temporäre Zusatzversicherungen für die Bauphase abzuschließen.
Bei Praxisrenovierungen sind keine Pflichtversicherungen vorgeschrieben, aber Bauleistungsversicherung und ergänzender Haftpflichtschutz sind wirtschaftlich notwendig. Standard-Praxisversicherungen decken Bauschäden meist nicht ab.
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