Eine spezielle Versicherung bei Praxisrenovierung ist keine gesetzliche Pflicht, aber zum Schutz vor Bauschäden, Einbrüchen während der Bauphase und Haftpflichtrisiken durch beteiligte Handwerker wirtschaftlich dringend empfohlen.

Hintergrund

Reguläre Praxisinhaltsversicherungen und Gebäudeversicherungen können Deckungslücken bei Renovierungsarbeiten aufweisen. Neueingebrachte Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände sind oft erst nach vollständigem Abschluss der Arbeiten versichert. Eine Bauleistungsversicherung schließt diese Lücke. Zudem können Handwerkerfehler zu Schäden führen, die die Berufshaftpflicht des Handwerkers abdecken muss.

Wann gilt das nicht?

Bei kleinen Renovierungsmaßnahmen wie Malerarbeiten oder Bodenbelagsaustausch ohne konstruktive Eingriffe ist der Zusatzversicherungsbedarf gering. Mieter von Praxisräumen sollten klären, welche Pflichten beim Vermieter liegen.

Ärzteversichert empfiehlt, Renovierungsprojekte mit dem Versicherungsberater zu besprechen, temporäre Zusatzbausteine zu aktivieren und sicherzustellen, dass alle Handwerker ausreichend haftpflichtversichert sind.

Versicherung bei Praxisrenovierung ist keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich notwendig. Standard-Praxisversicherungen haben bei Renovierungen oft Deckungslücken, die durch Bauleistungsversicherung geschlossen werden sollten.

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