Beim Praxis-Umbau sind keine speziellen Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, aber eine Bauleistungsversicherung und ergänzender Haftpflichtschutz sind wirtschaftlich sinnvoll, da Standard-Praxisversicherungen Umbauschäden und Bauzeitrisiken häufig nicht abdecken.
Hintergrund
Beim Praxisumbau können erhebliche Schäden entstehen, die in der Umbauphase nicht automatisch durch bestehende Praxisinhalt- oder Gebäudeversicherungen abgedeckt sind. Neueingebrachte Einrichtungsgegenstände, Installationen und Baumaterialien bedürfen spezifischer Absicherung. Handwerkerfehler, Wasserschäden durch Installationsarbeiten oder Einbrüche während der Umbauphase können kostspielig werden.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Umbaumaßnahmen ohne strukturelle Eingriffe wie Tapezierarbeiten oder Einbau neuer Leuchten ist der Zusatzversicherungsbedarf gering. Mieter sollten klären, welche Umbaurisiken beim Vermieter liegen.
Ärzteversichert empfiehlt, vor Beginn jedes Umbaus den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und gezielt Umbau-Zusatzbausteine zu aktivieren oder eine temporäre Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Versicherung beim Praxis-Umbau ist keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich notwendig. Bauleistungsversicherung und Umbau-Haftpflicht schließen Deckungslücken, die reguläre Praxisversicherungen bei Umbaumaßnahmen aufweisen.
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